Verwaltung

Die Verwaltung des Alterszentrums Churfirsten befasst sich mit allen Fragen rund um den Heimeintritt und Aufenthalt. Auch die ganze Personaladministration liegt im Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung.

Anmeldung

Die vollständigen Anmeldeunterlagen können im Heim bezogen werden. Wer sich näher informieren möchte, kann unverbindlich mit der Geschäftsleitung einen Termin für ein Gespräch und allenfalls eine Besichtigung des Hauses vereinbaren.

Eine frühzeitige Anmeldung vereinfacht zu gegebenem Zeitpunkt einen Heimeintritt. Mit der Aufnahme auf unsere Warteliste gehen Sie keine Verpflichtung ein. Bei einem freien Platz wird mit den Interessenten Kontakt aufgenommen und besprochen, ob ein Eintritt zum jetzigen Zeitpunkt in Frage kommt. Dabei wird nebst dem Zeitpunkt der eingereichten Anmeldung auch auf die Dringlichkeit für einen Heimaufenthalt Rücksicht genommen.

Anmeldeformular

Heimreglement und Taxordnung

Eintritt

Das Alterszentrum Churfirsten bietet Plätze in Einbett- und Zweibettzimmern an. In sämtlichen Zimmern kann dem Bewohner die nötige Pflege erbracht werden, wobei nach Möglichkeit Personen mit geringem Pflegeaufwand ein Einbettzimmer zugesprochen wird, sofern dies gewünscht wird. Die Kriterien bezüglich Zimmerzuteilung richten sich nach der momentanen Verfügbarkeit und werden mit den Interessenten und allenfalls mit ihrem Hausarzt - aufgrund des ärztlichen Zeugnisses - besprochen.

 

Adressänderung / Telefon

Ein Heimeintritt erfordert einige administrative Regelungen. So sollten rechtzeitig die neue Adresse und Telefonnummer allen wichtigen Stellen mitgeteilt werden. Die bisherige Telefonnummer kann leider nicht mitgenommen werden. Der Bewohner, welcher einen eigenen Telefonanschluss wünscht, erhält beim Eintritt eine neue Direktwahlnummer. Die Abrechnung der Grundtaxe und der Gespräche erfolgt jeweils mit der monatlichen Heimrechnung.

Administratives

Sämtliche Kosten für den Heimaufenthalt werden jeweils anfangs Monat für den Vormonat dem Bewohner in Rechnung gestellt. Je nach Pflegebedarf werden gewisse Beiträge an die Pflegeleistungen aus der Grundversicherung des Krankenversicherers sowie von der öffentlichen Hand übernommen. Die administrative Abwicklung für diese Zahlungen erfolgt durch die Heimverwaltung mit den zuständigen Stellen. Die Zahlungen der Krankenversicherung erfolgen direkt an das Alterszentrum (tiers payant). Der Kostenbeitrag der Gemeinde (Pflegefinanzierung) wird von der SVA (zusammen mit der AHV und allenfalls der Ergänzungsleistung) an den Versicherten ausgerichtet.

Wer Fragen und Anliegen hat, findet immer offene Ohren. Die Geschäftsleitung oder die zuständigen Mitarbeitenden werden versuchen, sämtliche Unklarheiten zu beseitigen